IVD Bundesverband - Die Immobilienunternehmer. - Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das Landgericht München I in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen Vermieter den Grund für
Rauchmelder richtig anbringen - Welche Räume Pflicht? Wie installieren?