Miete für Rauchwarnmelder ist nicht als Betriebskosten umlegbar | Recht | Haufe
Rauchmelderpflicht für Vermieter - Gesetzeslage
BundesBauBlatt
Miete für Rauchmelder kann nicht auf Mieter umgelegt werden
Rauchwarnmelder per Funk einfach instand halten - SPECIAL Keine Terminvergabe, wenig Personaleinsatz Gebäudesicherheit, Digitalisierung | Fachartikel | IVV immobilien vermieten & verwalten - Das Magazin für die Wohnungswirtschaft